AGB


AGB'S von G&A Umzüg Geltungsbereich

 

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zur Beförderung von Umzugsgut und dessen Lagerung,sowie Verpackungsarbeiten.

Anwendbares Recht

Für alle Beförderungsverträge nach diesen Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Informationspflichten des Absenders und Fahrzeuggestellung

Der Absender Unterreichtet G&A Umzüg rehctzeitig vor Durchführung der Beförderung Über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren. Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit, Gewicht, Menge sowie die einzuhaltenden Termine auch technische Anforderungen an das Fahrzeug und eventuell erforderliches Zubehör, Angaben zum Wert des Gutes macht der Absender dann, wenn dies für das zustellende Fahrzeug/Zubehör von Bedeutung ist.

Stornokosten

Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform. Bei einer Kündigung ohne wichtigen Grund wird eine Rücktrittszahlung von 30% des veranschlagten Entgelts erhoben. Ab 6 Tage vor Auftragstermin ist eine Kündigung nicht mehr möglich. Es wird der Gesamtbrutttopreis in Rechnung gestellt. Bei einem Auftrag auf Stundenbasis werden in diesen Fällen 8 Stunden berechnet.

Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

Der Rechgnungsbetrag ist bei Inlandtransporten vor Beginn der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar zu bezahlen.Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern.§ 419 HGB findet entsprechende Anwendung.

Übergabe des Gutes

Das Transportgut wird der Firma G&A Umzüg unverpackt übergeben. Bei bereits verpackten Gütern können Schäden nur geltend gemacht werden, wenn auch die Verpackung beschädigt ist, und dies noch vor dem Entpacken der Firma G&A Umzüg angezeigt wird. Erhöhung der

Vergütung

Weicht die Menge des Umzugsgutes von den bei Auftragserteilung erteilten Angaben des Absenders ab, so ist G&A Umzüg berechtigt, die vereinbarte Vergütung anteilig zu erhöhen.

Verzug, Aufrechnung

Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Vorraussetzung bedarf, spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung , sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten ist. G&A Umzüg darf im Falle des Verzuges mindestens Zinsen in Höhe von 5 % über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basissatz der EZB verlangen. Fällt dieser Leitzins fort, tritt an Stelle des Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank der entprechende Ersatzleitzins. Mit Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag und damit zusammenhängenden Forderungen aus unerlaubter Handlung und aus ungerechtfertigter Bereicherung darf nur mit fälligen, dem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

Haftungshöchstbetrag

Die Haftung der Fa. G&A Umzüg wird auf 30000 je Fahrzeug Umzugsgut beschränkt. Der Absender kann eine weitergehnde Haftung vereinbaren. In diesem Fall schließt G&A Umzüg eine gesonderte Versicherung für diesen Umzug ab. Die hindurch entstehenden Versicherungsprämien trägt der Absender.

Transportversicherung

Der Umziehende ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten z.B. Waschmaschine, Plattenspieler, Fernseher, Radio und HIFI Geräte, EDV Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Anbringung und Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.

Haftungssausausschlüsse

Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Gefahren zurück zu führen ist: Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren, Urkunden oder Antike Möbel . Ungenügende Verpackung oder Der Kennezeichnung durch den Absender; Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender Beförderung von nicht vom Frachtführer verpackten Gut in Behältern; Verladen oder Entalden von Gut dessen Größe und Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Haftungsauschlüsse Entladdestelle nicht entspricht, sofern der Frachtführer den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf der Durchführung der Leistung bestanden hat.

Schadensanzeige

Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht zu Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innerer Verderb oder Auslaufen, erleidet. Ohne Funktionstest der Elektrogeräte, für daraus resultierende Schäden kann keine Haftung übernommen werden. Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen, wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens am Umzugstag nach Ablieferung des Gutes schriftlich angezigt wurde wenn der Schaden nicht äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung schriftlich angezigt wurde. § 451 f HGB

Erfüllungsort

Als Erfül G&A Umzüg lungsort und Gerichtsstand wird sowiet gesetzlich zulässig der Sitz der Fa. G&A Umzug vereinbart.

Pfandrecht

G&A Umzüg hat wegen aller durch den Umzugsvertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht am Umzugsgut. Es kann die Herausgabe verweigern, solange das verinbbarte Entgelt noch nicht geleistet wurde.

Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommen.

G&A Umzüg

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